Beratung & Schulung
Beratungsbüro Steinheim
Wer selbst Pflege benötigt oder für die Pflege und Versorgung von Angehörigen verantwortlich ist, steht plötzlich vor vielen Fragen. Zudem ist das Pflegeversicherungsrecht sehr komplex und die Leistungsmöglichkeiten nicht immer einfach nachzuvollziehen.
Wir beraten Sie in allen Fragen rund um die Pflege. Unsere Mitarbeiter*innen verfügen über langjährige Berufserfahrung und umfangreiche Beratungspraxis.
In einem persönlichen Gespräch klären wir mit Ihnen und Ihren Angehörigen alle Details. So können Sie die für Ihre Situation richtigen Entscheidungen treffen.
Die Pflegeberaterinnen von Jung & Alt beraten Sie und Ihre Angehörigen über alle Fragen im Zusammenhang mit ambulanter Pflege und Versorgung. Sie helfen Ihnen, individuell auf Sie zugeschnittene Unterstützung zu erhalten.
Themen der Beratung & Schulung
Pflegegeldempfänger*innen, welche keine ambulanten Pflege- und Versorgungsleistungen nutzen, sind zu einer regelmäßigen Pflegeberatung verpflichtet. Die Häufigkeit dieser „Beratungen“ hängt vom anerkannten Pflegegrad ab:
- Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 und 3: einmal pro Halbjahr
- Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 und 5: einmal im Quartal
Bei Pflegegrad 1 haben Sie einen Anspruch darauf, sich einmal im Halbjahr durch unsere Pflegeberaterinnen umfassend beraten zu lassen.
Unsere Pflegefachkräfte und Pflegeberater*innen führen die Beratungsgespräche bei Ihnen zu Hause durch.
Wir überprüfen nicht den Pflegegrad – wir beraten und informieren Sie!
- Welche Ansprüche habe ich als Pflegegeldempfänger*in?
- Welche Hilfen brauche ich und wie können diese über die Pflegeversicherung geleistet werden?
- Leistungen der Pflegeversicherung, Finanzierung etc.
- Informationen zu Pflege- und Versorgungsleistungen:
- Pflege und Unterstützung zu Hause
- Tagespflege
- Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege
- Hauswirtschaftshilfen, Angebote zur Unterstützung im Alltag…
- Individuelle Pflegehilfsmittel
- Wohnumbau zur Verbesserung der Pflegesituation
- Soziale Absicherung der familiären Pflegeperson
- Informationen zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Bei der häuslichen Schulung steht die ganz praktische Anleitung für die Pflegeperson im Vordergrund. Sie umfasst zum Beispiel:
- Lagerungs- und Mobilisationstechniken
- Hilfsmittelbeschaffung
- Prophylaxen zur Sturz‑, Dekubitus‑, Thrombosevermeidung
- Handgriffe bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden etc.
- Individuelle Ernährungsberatung
- Informationen zu verschiedenen Krankheitsbildern, wie z. B. Schlaganfall, Demenz, Diabetes, Morbus Parkinson…
- Hygiene-Maßnahmen zum Schutz von Patienten und Angehörigen
- Selbstpflege der Pflegeperson
- Stress in der Pflege – Warnsignale erkennen
- Entlastungsmöglichkeiten durch ext. Dienste
- Reha-Maßnahmen für pflegende Angehörige
- Recht und Soziales
- Finanzielle Leistungen für Pflegebedürftige bzw. pflegende Angehörige
- Vorsorgevollmacht
- Patientenverfügung
Unser Schulungsangebot richtet sich vor allem an Pflegebedürftige und deren Angehörigen, die eine konkrete Anleitung bei der Versorgung benötigen.
Rufen Sie uns an – oder sprechen Sie direkt Ihre Bezugspflegekraft an!
Ihre Ansprechpersonen

Marion Struck
„Region Ost“
Telefon: 05284 943 33 — 37
E Mail: pflegeberatung@ja-pflege.de

Ingrid Trompeter
„Region West“
Telefon: 05284 943 33 — 36
E Mail: pflegeberatung@ja-pflege.de