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  • Beratung – häusliche Schulung

Gerade beim Thema Pflege ist es wichtig, umfassend informiert zu sein. Wer selbst Pflege benötigt oder für die Pflege und Versorgung von Angehörigen verantwortlich ist, steht plötzlich vor vielen Fragen. In einer neuen Situation ist man oft froh, wenn erfahrene Menschen zur Seite stehen.

Beratung und Schulung von pflegebedürftigen Menschen und pflegenden Angehörigen zählen seit Jahren zu unseren zentralen Tätigkeiten. Wenn Sie Angehörige selbst versorgen, übernehmen Sie viel Verantwortung. Da ist es sinnvoll, wenn Sie durch professionelle und erfahrene Pflegekräfte vor Ort unterstützt und beraten werden.
Wir beraten Sie in allen Fragen rund um die Pflege. Dafür steht Ihnen bei Jung & Alt ein qualifiziertes Team unterschiedlicher Berufsgruppen zur Verfügung. Unsere Mitarbeiter*innen verfügen über langjährige Berufserfahrung und umfangreiche Beratungspraxis.
In einem persönlichen Gespräch klären wir mit Ihnen und Ihren Angehörigen alle Details. So können Sie die für Ihre Situation richtigen Entscheidungen treffen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich an unsere Pflegeberaterinnen oder das Beratungsbüro in Steinheim.

Themen der Beratung & Schulung

Pflegegrad beantragen

Dazu gehören u.a. diese Themen und Fragestellungen:

 

  • Wie und wo beantrage ich einen Pflegegrad?
  • Wie bereite ich mich auf eine Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) vor?
  • Welche Leistungen beantrage ich sinnvollerweise für mich?
  • Was ist der Unterschied zwischen Geld‑, Sachleistungen und Kombinationsleistungen?
  • Bin ich richtig eingestuft? Wie beantrage ich eine Höherstufung?

 

Wenn Sie es wünschen, beraten und begleiten wir Sie bei all diesen Schritten.

Beratungsinhalte
  • Die Pflegegrade und was sie bedeuten
  • Leistungen der Pflegeversicherung: Pflege und Unterstützung zu Hause, Tagespflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Betreuungsleistungen, Angebote zur Unterstützung im Alltag…
  • Fragen zur Finanzierung von Pflege- und Unterstützungsleistungen
Pflegeberatung bei bestehendem Pflegegrad

Sie sind bereits als pflegebedürftig eingestuft, haben einen anerkannten Pflegegrad, nehmen aber noch keinen Pflegedienst in Anspruch? Die Pflege und Versorgung wird durch Angehörige und/oder andere Personen sichergestellt?

In diesen Fällen müssen Sie zur Qualitätssicherung in regelmäßigen Abständen sogenannte „Beratungseinsätze nach § 37.3 SBG XI“ durch einen anerkannten Pflegedienst in Anspruch nehmen. Die Kosten hierfür übernehmen die Pflegekassen.

Es entspricht unserem Selbstverständnis, diese Beratungseinsätze nicht als „Pflichtbesuche“ aufgrund der vorgeschriebenen Regelungen zu verstehen. Diese Termine sehen wir als Möglichkeit, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen individuell zu beraten sowie Hilfestellungen und pflegefachliche Unterstützung zu geben.

 

  • Wie oft muss ein Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI durchgeführt werden?
  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 und 3: einmal pro Halbjahr
  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 und 5: einmal im Quartal

 

Auch bei Pflegegrad 1 haben Sie einen Anspruch auf Pflegeberatung, können sich einmal im Halbjahr beraten lassen.

Unsere Pflegefachkräfte und Pflegeberater*innen führen diese Beratungsgespräch bei Ihnen zu Hause durch. Neben der Information und Beratung über mögliche Leistungen steht die praktische Unterstützung im Alltag im Vordergrund. Spezielle Themen sind:

 

  • Pflegehilfsmittel: Beschaffung und Finanzierung
  • Mobilisierung und Lagerungstechniken
  • Pflegegerechter Wohnraum: Umbaumaßnahmen zur „Wohnumfeldverbesserung“
  • Soziale Absicherung der Pflegeperson, Reha-Maßnahmen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige
  • Finanzierung der unterschiedlichen Pflege- und Versorgungsleistungen
  • Korrekte Pflegegrad-Einstufung – ggf. Höherstufung?
Individuelle häusliche Schulung

Die täglichen Herausforderungen im Pflegealltag erfordern von pflegenden Angehörigen viel praktisches Pflegewissen. Wir bieten Ihnen eine individuelle Schulung an, vor Ort – in Ihrem häuslichen Wohnumfeld.

Die Kosten dieser Schulung werden von Ihrer Pflegekasse übernommen. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad. Die zeitliche Dauer einer solchen Schulung kann bis zu 2 Std. betragen und bei Bedarf wiederholt werden.

Wichtig: eine häusliche Schulung für die familiäre Pflegeperson ist auch möglich, wenn ergänzend ein Pflegedienst in Anspruch genommen wird.

Inhalte der häuslichen Schulung

Bei der häuslichen Schulung steht die ganz praktische Anleitung für die Pflegeperson im Vordergrund. Sie ist ausgerichtet auf Ihren konkreten Unterstützungsbedarf unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Lebens- und Wohnsituation.

 

  • Lagerungs- und Mobilisationstechniken
  • Hilfsmittelbeschaffung
  • Prophylaxen zur Sturz‑, Dekubitus‑, Thrombosevermeidung
  • Handgriffe bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden etc.
  • Individuelle Ernährungsberatung
  • Informationen zu verschiedenen Krankheitsbildern, wie z. B. Schlaganfall, Demenz, Diabetes, Morbus Parkinson…
  • Hygiene-Maßnahmen zum Schutz von Patienten und Angehörigen
  • Weitere Themen, auf die wir im Rahmen der häuslichen Schulung eingehen
  • Selbstpflege der Pflegeperson
    • Stress in der Pflege – Warnsignale erkennen
    • Entlastungsmöglichkeiten durch Tages‑, Kurzzeitpflege, zusätzliche Betreuungsleistungen oder andere externe Dienste
    • Reha-Maßnahmen für pflegende Angehörige
  • Recht und Soziales
    • Finanzielle Leistungen für Pflegebedürftige bzw. pflegende Angehörige
    • Vorsorgevollmacht
    • Patientenverfügung

 

Unser Schulungsangebot richtet sich vor Allem an Pflegebedürftige und deren Angehörigen, die eine zielgerichtete Anleitung und Beratung benötigen. Rufen Sie uns an – oder sprechen Sie direkt Ihre Bezugspflegekraft an!

Ihre Ansprechpersonen

Marion Struck

„Region Ost“

Telefon: 05284 943 33 — 37
E Mail: pflegeberatung@ja-pflege.de

Ingrid Trompeter

„Region West“

Telefon: 05284 943 33 — 36
E Mail: pflegeberatung@ja-pflege.de